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Der Spitalverein Wynen- und Seetal mit Sitz in Menziken (www.spitalverein.ch) ist zusammen mit dem Spitalverein Leuggern zu gleichen Teilen Eigentümer der Asana Gruppe AG.

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie öffentliche Körperschaften sein. Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme.

Die Generalversammlung tritt ordentlich einmal jährlich zusammen.

Der Vereinsvorstand setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder werden jeweils für 4 Jahre gewählt. Nach Ablauf der Amtsdauer können sie wiedergewählt werden.

Aktueller Jahresbericht Spitalverein

 

 

 

Rechte und Pflichten des Vorstandes Spitalverein Wynen- und Seetal

  • Vertretung im Verwaltungsrat der Asana Gruppe AG zur Erfüllung des Vereinszweckes
  • Nimmt als Aktionärsvertreter die Interessen des Spitalvereins an der Generalversammlung der Asana Gruppe AG wahr und überwacht in dieser Eigenschaft die Einhaltung des Aktionärbindungsvertrages.
  • Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der mittelfristigen Finanzplanung des Vereins
  • Genehmigung des Budgets des Vereins
  • Erlass von organisatorischen Reglementen
  • Festlegung der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes
  • Bildung und Auflösung von Kommissionen (z.B. Baukommissionen usw.) und Festlegung der Entschädigung
  • Beschlussfassung über Erweiterungs- und Neubauten, Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken mit einem von der GV erhaltenen Kompetenzbetrag
  • Beschlussfassung betreffend Mittelverwendung aus den diversen Fonds
  • Erstellung des Geschäftsberichtes, die Einberufung der Generalversammlung sowie die Ausführung ihrer Beschlüsse
  • Vorbereitung aller Geschäfte, die der Generalversammlung zu unterbreiten sind
  • Aufnahme / Ausschluss von Mitgliedern
  • Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung
  • Vertretung des Vereins und seiner Betriebe in politischer Hinsicht nach aussen
  • Im Falle der Auflösung des Vereins trifft der Aargauische Regierungsrat die nötigen Anordnungen.